Vermögensschadenhaftpflicht
Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer
Gesetzliche Änderungen sorgen neben dem wechselnden Verhalten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer im Markt für Bewegung.
Die Anforderungen im Haftpflichtsegment steigen. Eine detailgetreue Analyse Ihrer Unternehmung ermöglicht eine bessere Neugestaltung der Verträge - Für heute und für Morgen.
Sie erhalten von uns stets klare Aussagen und Lösungen und streben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an.
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Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit «Anfrage absenden» erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstesdaten- Schutzgesetzes (TDDSG).
Ihre Daten werden nur für die Angebotsverwaltung verwendet. Ein Adressverkauf findet nicht statt und wird nicht mit der Eingabe «Anfrage absenden» bestätigt. Die Berechnung einer Analyse oder eines Angebotes ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.
Information
Die Vermögensschadenhaftpflicht bewahrt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Ihnen ein berufspezifischer Fehler unterlaufen ist.
Die Ursachen eines Vermögensschadens sind vielfältig: ein Beratungsfehler, die Versäumung von Fristen, Verwechslungen bzw. Fehleinschätzungen von Vorgängen z.B. bei der Ausstellung von Gutachten und viele weitere Punkte.
Als Spezialist wenden sich Ihre Kunden meist augrund komplexer Sachverhalte an Sie. Ihre Kunden geben Ihr Anliegen in Ihre Hände, was gleichzeitig bedeutet, dass Sie für eventuelle Fehler Schadenersatz leisten müssen.
Im Schadensfall leistet die Vermögensschadenhaftpflicht:
- die Prüfung durch erfahrene Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen),
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,
- die Übernahme aller Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.
Erfahrung:
Die Abwicklung von Vermögensschäden ist oft schwieriger durchzuführen, als Personen- und Sachschäden. Gerade weil in einem möglichen Schadenfall die Schuld nicht eindeutig einer Partei zuzuordnen ist.
Durch die Vielzahl von erfolgreich abgewickelten Vermögensschäden, im Einzelfall bis zu einer siebenstelligen Summe, konnten wir viele Erfahrungen sammeln.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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