IT-Haftpflicht / IT-Police
Die IT-Haftpflicht dient den Belangen der IT Branche und hat im Vergleich zu vielen anderen Branchen eine existenzielle Bedeutung.
Sicherlich gehört es nicht zur Tagesordnung, dass ein Auftraggeber einen Vermögensschaden geltend macht. Doch die Erfahrung zeigt, dass ein Vermögensschaden schnell die Existenz des Unternehmens kosten kann. Als Unternehmen versucht man im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen diverse Haftungen auszuschließen bzw. die Haftungsrisiken zu minimieren.
Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass eine Vielzahl der Haftungsausschlüsse im Schadenfalle nicht erfolgreich durchgesetzt werden können.
Versicherbare Leistungsbereiche
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege
- Beratung, Consulting, Schulungen
- IT-Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung
- Webdesign/-pflege
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -pflege
- Zugangsvermittlung ins Internet (z. B. Access Providing)
- Bereithalten fremder Inhalte (z. B. Host Providing)
- Bereithalten eigener Inhalte (z. B. Content Providing)
- das Zur-Verfügung-Stellen von Anwendungsprogrammen, auf die über das Internet zugegriffen werden kann (Application Service Providing)
- der Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken
- Hardware-Handel
- Hardware-Herstellung
- Herstellung und Handel von/mit Mess-, Steuer- und Regeltechnik.
Auszug aus dem möglichen Versicherungsschutz
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Arbeits- oder Liefergemeinschaften
- Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Persönlichkeits- und Namensrechten
- Schäden durch Urheber-, Patent- und Markenrechtsverletzungen
- Tätigkeits-/-folge-, Installations- und Implementierungsschäden (Datenschäden)
- Re-Implementierungskosten
- Produkt- und Leistungsrisiko
- Computerviren (Dritte)
- Schäden in Form von Umsatz- und/oder Gewinnausfällen Ihrer Kunden, aufgrund Lieferungen mangelhafter Produkte oder fehlerhafter Leistungen durch den VN
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, Strafrechtsschutz, Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen und bei Unterlassungsklagen
- Mitversicherung auch von vor Versicherungsbeginn ausgelieferten Produkten
Highlights der ITSafeCare - Haftpflicht-Versicherung für IT-UnternehmenAngebot anfordern
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit «Anfrage absenden» erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstesdaten- Schutzgesetzes (TDDSG).
Ihre Daten werden nur für die Angebotsverwaltung verwendet. Ein Adressverkauf findet nicht statt und wird nicht mit der Eingabe «Anfrage absenden» bestätigt. Die Berechnung einer Analyse oder eines Angebotes ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.
Information
Die Vermögensschadenhaftpflicht bewahrt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Ihnen ein berufspezifischer Fehler unterlaufen ist.
Die Ursachen eines Vermögensschadens sind vielfältig: ein Beratungsfehler, die Versäumung von Fristen, Verwechslungen bzw. Fehleinschätzungen von Vorgängen z.B. bei der Ausstellung von Gutachten und viele weitere Punkte.
Als Spezialist wenden sich Ihre Kunden meist augrund komplexer Sachverhalte an Sie. Ihre Kunden geben Ihr Anliegen in Ihre Hände, was gleichzeitig bedeutet, dass Sie für eventuelle Fehler Schadenersatz leisten müssen.
Im Schadensfall leistet die Vermögensschadenhaftpflicht:
- die Prüfung durch erfahrene Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen),
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,
- die Übernahme aller Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.
Erfahrung:
Die Abwicklung von Vermögensschäden ist oft schwieriger durchzuführen, als Personen- und Sachschäden. Gerade weil in einem möglichen Schadenfall die Schuld nicht eindeutig einer Partei zuzuordnen ist.
Durch die Vielzahl von erfolgreich abgewickelten Vermögensschäden, im Einzelfall bis zu einer siebenstelligen Summe, konnten wir viele Erfahrungen sammeln.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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