Eine optimale Beratung ist gesetzliche Pflicht – die individuelle Betreuung ist unser Anspruch!
Kundenorientiert und unabhängig arbeiten wir mit namhaften Versicherungs-Gesellschaften und Kooperationspartnern zusammen.
Daher sind unsere Angebote nie “von der Stange”, sondern auf den tatsächlichen Bedarf unserer Kunden zugeschnitten.
Die Vermögensschadenhaftpflicht bewahrt Sie vor finanziellen Folgen,
wenn Ihnen ein berufspezifischer Fehler unterlaufen ist.
Die Ursachen eines Vermögensschadens sind vielfältig: ein Beratungsfehler, die Versäumung von Fristen, Verwechslungen bzw.
Fehleinschätzungen von Vorgängen z.B. bei der Ausstellung von Gutachten und viele weitere Punkte.
Als Spezialist wenden sich Ihre Kunden meist augrund komplexer Sachverhalte an Sie. Ihre Kunden geben Ihr Anliegen in Ihre Hände, was gleichzeitig bedeutet, dass Sie für eventuelle Fehler Schadenersatz leisten müssen.
Im Schadensfall leistet die Vermögensschadenhaftpflicht:
- die Prüfung durch erfahrene Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen),
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,
- die Übernahme aller Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.